City Agentur Christian Schumann - Mecklenburg-Vorpommern | AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kunsthandwerkermärkte:

1.) Bewerbung: Für eine oder mehrere Veranstaltungen der Cityagentur Schumann, künftig CAS genannt, bewerben Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular der CAS. Dieses finden Sie in unserem jährlichen Einladungsschreiben, oder auf unserer Internetseite, unter Kunsthandwerkermärkte.


2.) Bitte tragen Sie die gewünschte(n) Veranstaltung(en), sowie die laufenden Standmeter (bei eigenem Verkaufsstand) oder die Anzahl der benötigten Tische ein (die Maße der Tische entnehmen Sie bitte auch dem Anmeldeformular)


3.) Nach Ihrer eigenhändigen Unterschrift senden Sie das Formular bitte per Fax oder per Post an die CAS.
Wichtig: Zur Sicherstellung der hohen Qualitätsstandards unserer Veranstaltungen, bitten wir alle ERSTANMELDER, uns Fotos Ihrer Arbeiten, bzw. Marktstände zu schicken.


4.) Nach Prüfung der Anmeldung auf Qualität, Platzverfügbarkeit, bereits vorhandenem Angebot etc., erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung durch die CAS.
Die Antwort erfolgt zeitnah, im Regelfall bis 4 Wochen nach Bewerbungseingang.


5.) Durch die zweite Unterschrift, der CAS, ist der Vertrag rechtsgültig geschlossen.


6.) Als Bestätigung Ihrer Anmeldung / Teilnahme, gilt unsere Rechnung, die Sie ebenfalls ca. 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten. Zahlungsziel ist ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, erfolgt eine Mitteilung im selben Zeitraum (bis ca. Wochen nach Bwerbungseingang).


7.) Kündigung des Vertrages durch den Aussteller:
a) Sollte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden, behält es sich der Veranstalter vor, ggf. nach telefonischer Rücksprache, den Vertrag einseitig zu kündigen.
- Die Kündigung des Vertrages seitens des Ausstellers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei - um die Angabe einer Begründung wird gebeten.
- Bei Absage der Beteiligung von 6 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bei schwerwiegenden Gründen 50% der Standgebühren zurückerstattet
- Bei Absage der Beteiligung innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist keine Erstattung der Standgebühren möglich.

b) Kündigung des Vertrags durch den Veranstalter:
- wird das Zahlungsziel der Festschreibegebühr nicht erreicht, behält sich der Veranstalter eine umgehende Kündigung des Vertrages vor.
In jedem Fall wird bei Abweichungen dringend um telefonischen oder Mailkontakt seitens des Aussteller ersucht!
- Die Rechnungen sind grundsätzlich vor der Veranstaltung und innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles zu begleichen.
- Wird das Zahlungsziel der Rechnungslegung nicht erreicht, behält sich der Veranstalter eine umgehende Kündigung des Vertrages vor.
In jedem Fall wird bei Abweichungen dringend um telefonischen oder Mailkontakt seitens des Aussteller ersucht!


8. ) Die Standgebühr beinhaltet neben der vereinbarten Fläche, alle anteiligen Kosten für Wasser, Strom, ggf. Heizung und Werbung.


9.) Eventuell anfallende Festsetzungen der einzelnen Städte oder Kommunen werden auf die Teilnehmer umgelegt. Dabei entstehen einmalige Kosten in Höhe von 5,- EUR bis max. 10,- EUR (Netto) pro Veranstaltung.





Allgemeine Geschäftsbedingungen - Töpfermärkte:

1.) Bewerbung: Für eine oder mehrere Veranstaltungen der Cityagentur Schumann, künftig CAS genannt, bewerben Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular der CAS. Dieses finden Sie in unserem jährlichen Einladungsschreiben, oder auf unserer Internetseite, unter Töpfermärkte.


2.) Bitte tragen Sie die gewünschten Töpfermärkte, sowie die laufenden Frontmeter, die Standtiefe, eine Beschreibung Ihrer Produkte sowie die dominierenden Farbe ein.


3.) Nach Ihrer eigenhändigen Unterschrift senden Sie das Formular bitte per Fax oder per Post an die CAS.
Wichtig: Zur Sicherstellung der hohen Qualitätsstandards unserer Töpfermärkte, bitten wir alle ERSTANMELDER, uns eine vollständige Vita mit allen Qualifikationen, sowie Fotos Ihrer Arbeiten, bzw. Ihres Marktstandes zu schicken.


4.) Nach Prüfung der Bewerbung durch eine unabhängige Jury auf Qualität, Platzverfügbarkeit, bereits vorhandenem Angebot etc., erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung durch die CAS.
Die Antwort erfolgt zeitnah, im Regelfall bis 4 Wochen nach Bewerbungseingang. Dies gilt auch für Absagen.


5.) Durch die zweite Unterschrift, der CAS, ist der Vertrag rechtsgültig geschlossen.


6.) Als Bestätigung Ihrer Anmeldung / Teilnahme, gilt unsere Rechnung, die Sie ebenfalls ca. 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten. Zahlungsziel ist ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Bitte beachten Sie: Ab 2010 erhebt die Cityagentur Schumann eine Festschreibegebühr.
Das bedeutet, pro Veranstaltung wird eine Anzahlung von 25,- EUR erhoben. Diese ist zahlbar mit Erhalt der Rechnung (4 Wochen nach Bewerbungseingang und positiver Votierung)


7.) Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter / Aussteller
Sollte das Zahlungsziel bei der Festschreibegebühr oder der Restzahlung nicht eingehalten werden, behält es sich der Veranstalter vor, ggf. nach telefonischer Rücksprache, den Vertrag einseitig zu kündigen.
- Die Kündigung des Vertrages seitens des Ausstellers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei - um die Angabe einer Begründung wird gebeten - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.
- Bei Absage der Beteiligung von 6 Wochen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden bei schwerwiegenden Gründen 50% der Standgebühren zurückerstattet - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.
- Bei Absage der Beteiligung innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Erstattung der Standgebühren möglich - die Festschreibegebühr wird nicht erstattet.


8. ) Die Standgebühr beinhaltet neben der vereinbarten Fläche, alle anteiligen Kosten für Wasser, Strom, und Werbung.


9.) Eventuell anfallende Festsetzungen der einzelnen Städte oder Kommunen werden auf die Teilnehmer umgelegt. Dabei entstehen einmalige Kosten in Höhe von 5,- EUR bis max. 10,- EUR (Netto) pro Veranstaltung.

 

 

 

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